Förder-Glossar
Die Förderwelt steckt voller Abkürzungen und Amtsdeutsch. Hier findest du die wichtigsten Begriffe rund um KfW, BAFA und Heizungsförderung — kurz und ohne Fachchinesisch.
- Grundförderung
- Der Basis-Zuschuss der KfW-Heizungsförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, den jeder selbstnutzende Eigentümer beim Einbau einer förderfähigen Heizung bekommt — ohne weitere Bedingungen.
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Zusatz-Zuschuss von 16 % (seit 21.07.2026, vorher 20 %) für den Austausch einer funktionierenden alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Sinkt ab Februar 2027 halbjährlich und entfällt ab August 2028.
- Einkommensbonus
- Zusatz-Zuschuss von 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 €. Nachweis über die Einkommensteuerbescheide.
- Effizienzbonus
- Früherer 5-%-Zuschuss für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle. Zum 21.07.2026 entfallen.
- EU-Wertschöpfungsbonus
- Neuer Zuschuss von 15 % für Wärmepumpen aus europäischer Produktion. Gilt erst ab dem 1. Quartal 2027.
- Förderfähige Kosten
- Der Kostenbetrag, auf den der Fördersatz angewendet wird. Bei der KfW-Heizungsförderung höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit — teurere Anlagen werden nur bis zu diesem Deckel gerechnet.
- Zu versteuerndes Einkommen
- Die Zahl ganz unten im Steuerbescheid, nach allen Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorge, Freibeträge). Maßgeblich für den Einkommensbonus — nicht das Bruttoeinkommen.
- BzA — Bestätigung zum Antrag
- Dokument mit einer ID und den technischen Daten deines Vorhabens, erstellt vom Fachbetrieb oder Energieberater. Ohne BzA kein Förderantrag bei der KfW.
- BnD — Bestätigung nach Durchführung
- Nachweis des Fachbetriebs nach dem Einbau, den du zusammen mit den Rechnungen im KfW-Portal einreichst, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
- Vorhabensbeginn
- Der Zeitpunkt, ab dem ein Vorhaben als „begonnen" gilt — nämlich mit Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Die KfW fördert nur, wenn der Antrag VOR dem Vorhabensbeginn gestellt wurde.
- Aufschiebende Bedingung
- Vertragsklausel, die den Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam macht. So giltst du noch nicht als „begonnen" und bleibst förderfähig — der wichtigste Kniff, um die Förderung nicht zu verlieren.
- iSFP — Individueller Sanierungsfahrplan
- Vom Energieberater erstellte Schritt-für-Schritt-Empfehlung zur Sanierung. Verdoppelt bei BAFA-Einzelmaßnahmen den Kostendeckel auf 60.000 €; der frühere pauschale 5-%-Bonus gilt seit 21.07.2026 nur noch für Kosten über 30.000 €.
- KfW 458
- Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude — Heizungsförderung für Privatpersonen": der Zuschuss für den Tausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe oder andere klimafreundliche Heizung, bis zu 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen).
- KfW 270
- Der Förderkredit „Erneuerbare Energien — Standard" für PV-Anlagen, Speicher und andere Anlagen. Zinsgünstig, beantragt über die Hausbank.
- KfW-Ergänzungskredit (358/359)
- Zinsverbilligter Kredit für den Eigenanteil beim Heizungstausch, bis 120.000 € je Wohneinheit. Zinsvergünstigung bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — zuständig für die BEG-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) und die Förderung der Energieberatung.
- BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Das übergeordnete Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren, aufgeteilt in Einzelmaßnahmen (BEG EM, über BAFA/KfW) und Vollsanierungen (BEG WG/NWG).
- Nullsteuersatz
- 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern bis 30 kWp (seit 2023). Senkt den Preis automatisch um 19 %, ohne Antrag.
- Einspeisevergütung
- Die gesetzlich garantierte Vergütung (EEG) für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom, festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
- kWp — Kilowattpeak
- Die Spitzenleistung einer PV-Anlage unter Standardbedingungen. Maßgeblich für Steuerbefreiung und Vergütungssätze (Grenzen z. B. bei 10, 30 und 40 kWp).
- Jahresarbeitszahl (JAZ)
- Kennzahl für die Effizienz einer Wärmepumpe: Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetztem Strom übers Jahr. Je höher, desto günstiger die Betriebskosten.
- GModG / GEG
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, seit 2026) löst das Heizungsgesetz (GEG) ab. Es macht die Regeln technologieoffener; funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen.
- Marktstammdatenregister
- Register der Bundesnetzagentur, in dem PV-Anlagen und Balkonkraftwerke verpflichtend und kostenlos angemeldet werden müssen.