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Förder-Glossar

Die Förderwelt steckt voller Abkürzungen und Amtsdeutsch. Hier findest du die wichtigsten Begriffe rund um KfW, BAFA und Heizungsförderung — kurz und ohne Fachchinesisch.

Grundförderung
Der Basis-Zuschuss der KfW-Heizungsförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, den jeder selbstnutzende Eigentümer beim Einbau einer förderfähigen Heizung bekommt — ohne weitere Bedingungen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Zusatz-Zuschuss von 16 % (seit 21.07.2026, vorher 20 %) für den Austausch einer funktionierenden alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Sinkt ab Februar 2027 halbjährlich und entfällt ab August 2028.
Einkommensbonus
Zusatz-Zuschuss von 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 €. Nachweis über die Einkommensteuerbescheide.
Effizienzbonus
Früherer 5-%-Zuschuss für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle. Zum 21.07.2026 entfallen.
EU-Wertschöpfungsbonus
Neuer Zuschuss von 15 % für Wärmepumpen aus europäischer Produktion. Gilt erst ab dem 1. Quartal 2027.
Förderfähige Kosten
Der Kostenbetrag, auf den der Fördersatz angewendet wird. Bei der KfW-Heizungsförderung höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit — teurere Anlagen werden nur bis zu diesem Deckel gerechnet.
Zu versteuerndes Einkommen
Die Zahl ganz unten im Steuerbescheid, nach allen Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorge, Freibeträge). Maßgeblich für den Einkommensbonus — nicht das Bruttoeinkommen.
BzA — Bestätigung zum Antrag
Dokument mit einer ID und den technischen Daten deines Vorhabens, erstellt vom Fachbetrieb oder Energieberater. Ohne BzA kein Förderantrag bei der KfW.
BnD — Bestätigung nach Durchführung
Nachweis des Fachbetriebs nach dem Einbau, den du zusammen mit den Rechnungen im KfW-Portal einreichst, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Vorhabensbeginn
Der Zeitpunkt, ab dem ein Vorhaben als „begonnen" gilt — nämlich mit Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Die KfW fördert nur, wenn der Antrag VOR dem Vorhabensbeginn gestellt wurde.
Aufschiebende Bedingung
Vertragsklausel, die den Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam macht. So giltst du noch nicht als „begonnen" und bleibst förderfähig — der wichtigste Kniff, um die Förderung nicht zu verlieren.
iSFP — Individueller Sanierungsfahrplan
Vom Energieberater erstellte Schritt-für-Schritt-Empfehlung zur Sanierung. Verdoppelt bei BAFA-Einzelmaßnahmen den Kostendeckel auf 60.000 €; der frühere pauschale 5-%-Bonus gilt seit 21.07.2026 nur noch für Kosten über 30.000 €.
KfW 458
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude — Heizungsförderung für Privatpersonen": der Zuschuss für den Tausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe oder andere klimafreundliche Heizung, bis zu 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen).
KfW 270
Der Förderkredit „Erneuerbare Energien — Standard" für PV-Anlagen, Speicher und andere Anlagen. Zinsgünstig, beantragt über die Hausbank.
KfW-Ergänzungskredit (358/359)
Zinsverbilligter Kredit für den Eigenanteil beim Heizungstausch, bis 120.000 € je Wohneinheit. Zinsvergünstigung bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — zuständig für die BEG-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) und die Förderung der Energieberatung.
BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das übergeordnete Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren, aufgeteilt in Einzelmaßnahmen (BEG EM, über BAFA/KfW) und Vollsanierungen (BEG WG/NWG).
Nullsteuersatz
0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern bis 30 kWp (seit 2023). Senkt den Preis automatisch um 19 %, ohne Antrag.
Einspeisevergütung
Die gesetzlich garantierte Vergütung (EEG) für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom, festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
kWp — Kilowattpeak
Die Spitzenleistung einer PV-Anlage unter Standardbedingungen. Maßgeblich für Steuerbefreiung und Vergütungssätze (Grenzen z. B. bei 10, 30 und 40 kWp).
Jahresarbeitszahl (JAZ)
Kennzahl für die Effizienz einer Wärmepumpe: Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetztem Strom übers Jahr. Je höher, desto günstiger die Betriebskosten.
GModG / GEG
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, seit 2026) löst das Heizungsgesetz (GEG) ab. Es macht die Regeln technologieoffener; funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen.
Marktstammdatenregister
Register der Bundesnetzagentur, in dem PV-Anlagen und Balkonkraftwerke verpflichtend und kostenlos angemeldet werden müssen.

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