Förderung nach Bundesland · Mecklenburg-Vorpommern

Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2026: Bund plus Land

Mecklenburg-Vorpommern bietet 2026 kein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen oder klassische PV-Anlagen. Der Förderschwerpunkt liegt auf steckerfertigen Balkonkraftwerken; dafür gibt es über das LFI M-V einen Zuschuss. Für Wärmepumpe und PV zählt die Bundesförderung (KfW 458, 0 % MwSt., EEG).

Förderung berechnenLandes-Zuschuss Wärmepumpe: nein

Die Bundesförderung — in Mecklenburg-Vorpommern wie überall

KfW und BAFA fördern bundesweit identisch. Für die Wärmepumpe über KfW 458: 30 % Grundförderung, bis zu +16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und +30 % Einkommens-Bonus, gedeckelt bei 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen) — bis zu 22.400 € Zuschuss.

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Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständig: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)

ProgrammArtBetrag
Zuschuss Balkon-Photovoltaik (LFI M-V)
Anschaffung steckerfertiger Balkon-PV-Anlagen für Privathaushalte
Zuschussbis zu 500 €

Stand: Oktober 2026. Landesprogramme ändern sich häufig (Budget erschöpft, Pausen, Auslaufdaten) — vor dem Antrag beim Landesinstitut Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) prüfen.

Förderung vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen — Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine eigene Landesförderung für Wärmepumpen?

Nein, einen eigenen Landes-Zuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 2026 nicht. Mecklenburg-Vorpommern bietet 2026 kein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen oder klassische PV-Anlagen. Der Förderschwerpunkt liegt auf steckerfertigen Balkonkraftwerken; dafür gibt es über das LFI M-V einen Zuschuss. Für Wärmepumpe und PV zählt die Bundesförderung (KfW 458, 0 % MwSt., EEG).

Wie viel Förderung bekomme ich in Mecklenburg-Vorpommern für die Wärmepumpe?

Über die bundesweite KfW-Heizungsförderung (458): 30 % Grundförderung, dazu bis zu +16 % Klimageschwindigkeits- und +30 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % (80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €). Bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das bis zu 22.400 € Zuschuss — in jedem Bundesland gleich.

Welche Förderbank ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Dort laufen die Landesprogramme und -darlehen. Die bundesweiten Zuschüsse beantragst du dagegen direkt bei der KfW (Programm 458) und beim BAFA.

Wie viel bekommst du in Mecklenburg-Vorpommern?

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