Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2026: Bund plus Land
Die Bundesförderung — in Mecklenburg-Vorpommern wie überall
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Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
| Programm | Art | Betrag |
|---|---|---|
| Zuschuss Balkon-Photovoltaik (LFI M-V) Anschaffung steckerfertiger Balkon-PV-Anlagen für Privathaushalte | Zuschuss | bis zu 500 € |
Stand: Oktober 2026. Landesprogramme ändern sich häufig (Budget erschöpft, Pausen, Auslaufdaten) — vor dem Antrag beim Landesinstitut Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) prüfen.
Förderung vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen — Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine eigene Landesförderung für Wärmepumpen?
Nein, einen eigenen Landes-Zuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 2026 nicht. Mecklenburg-Vorpommern bietet 2026 kein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen oder klassische PV-Anlagen. Der Förderschwerpunkt liegt auf steckerfertigen Balkonkraftwerken; dafür gibt es über das LFI M-V einen Zuschuss. Für Wärmepumpe und PV zählt die Bundesförderung (KfW 458, 0 % MwSt., EEG).
Wie viel Förderung bekomme ich in Mecklenburg-Vorpommern für die Wärmepumpe?
Über die bundesweite KfW-Heizungsförderung (458): 30 % Grundförderung, dazu bis zu +16 % Klimageschwindigkeits- und +30 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % (80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €). Bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das bis zu 22.400 € Zuschuss — in jedem Bundesland gleich.
Welche Förderbank ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Dort laufen die Landesprogramme und -darlehen. Die bundesweiten Zuschüsse beantragst du dagegen direkt bei der KfW (Programm 458) und beim BAFA.
Wie viel bekommst du in Mecklenburg-Vorpommern?
3 Fragen, 30 Sekunden, keine E-Mail nötig.
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