Die Bundesförderung — in Sachsen wie überall
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Landesprogramme in Sachsen
Zuständig: Sächsische Aufbaubank (SAB)
| Programm | Art | Betrag |
|---|---|---|
| SAB-Sachsenkredit „Energie und Speicher" Zinsgünstiges Darlehen u. a. für Erd- und Wasser-Wärmepumpen (Geothermie) sowie Stromspeicher | — | |
| Balkonkraftwerk-Zuschuss Steckersolar für Mieterinnen und Mieter | Zuschuss | 300 € |
Stand: Oktober 2026. Landesprogramme ändern sich häufig (Budget erschöpft, Pausen, Auslaufdaten) — vor dem Antrag beim Landesinstitut Sächsische Aufbaubank (SAB) prüfen.
Förderung vor Ort in Sachsen
Häufige Fragen — Förderung in Sachsen
Gibt es in Sachsen eine eigene Landesförderung für Wärmepumpen?
Nein, einen eigenen Landes-Zuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es in Sachsen 2026 nicht. In Sachsen gibt es 2026 keinen allgemeinen Landes-Zuschuss für Wärmepumpen. Die Förderung läuft über den Bund (KfW 458, bis 70 %) plus zinsgünstige SAB-Darlehen; für Mieter gibt es 300 € für ein Balkonkraftwerk.
Wie viel Förderung bekomme ich in Sachsen für die Wärmepumpe?
Über die bundesweite KfW-Heizungsförderung (458): 30 % Grundförderung, dazu bis zu +16 % Klimageschwindigkeits- und +30 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % (80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €). Bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das bis zu 22.400 € Zuschuss — in jedem Bundesland gleich.
Welche Förderbank ist in Sachsen zuständig?
Die Sächsische Aufbaubank (SAB). Dort laufen die Landesprogramme und -darlehen. Die bundesweiten Zuschüsse beantragst du dagegen direkt bei der KfW (Programm 458) und beim BAFA.
Wie viel bekommst du in Sachsen?
3 Fragen, 30 Sekunden, keine E-Mail nötig.
Jetzt Förderung berechnenAndere Bundesländer: Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein