Dämmung, Fenster & Co: BAFA-Förderung berechnen
Welche Maßnahme planst du?
Der BAFA-Satz (15–20 %) ist für alle Gebäudehüllen-Maßnahmen gleich — die Auswahl hilft nur bei der Kosten-Einschätzung.
Unverbindliche Schätzung nach aktuellen BAFA-BEG-EM-Sätzen (Stand 2026-10). Keine Energie- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Förderung hängt von technischen Mindestanforderungen, Antrag und Fachbetrieb ab.
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen (z. B. U-Werte). Den genauen Weg und typische Fehler zeigt der Ratgeber.
15 % Grundförderung, 20 % mit iSFP
Dämmung (BAFA) und Heizungstausch (KfW 458) sind verschiedene Fördertöpfe und lassen sich parallel nutzen. Welches Programm was abdeckt, zeigt der Programm-Vergleich. Wer keinen Zuschuss beantragen will, kann die Kosten alternativ über den Steuerbonus § 35c absetzen.
Häufige Fragen — BAFA-Förderung Gebäudehülle
Wie viel Förderung gibt es für Dämmung oder neue Fenster?
Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind es 20 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € je Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 €) — der Zuschuss wird nur auf diesen Betrag berechnet.
Was bringt der iSFP-Bonus?
Ein individueller Sanierungsfahrplan eines Energieberaters bringt +5 Prozentpunkte (15 % → 20 %) und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten auf 60.000 € je Wohneinheit. Die Beratung selbst fördert das BAFA mit 50 %.
Kann ich Heizung (KfW 458) und Dämmung (BAFA) gleichzeitig fördern lassen?
Ja. Heizungstausch läuft über die KfW (Programm 458, Zuschuss), die Gebäudehülle über das BAFA — zwei verschiedene Fördertöpfe mit je eigenem Budget. Für dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden, für verschiedene Maßnahmen schon.
Was zählt alles zur Gebäudehülle?
Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und oberster Geschossdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der sommerliche Wärmeschutz, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie die Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) bei Heizungen bis 20 Jahre.
Muss ich die Förderung vor dem Auftrag beantragen?
Ja — die goldene Regel: erst den BAFA-Antrag stellen (bzw. einen Fachunternehmer mit Lieferungs- und Leistungsvertrag unter aufschiebender Bedingung), dann beauftragen. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, geht in der Regel leer aus.
Gibt es statt Zuschuss auch einen Steuervorteil?
Ja: Über § 35c EStG kannst du 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen — als Alternative, nicht zusätzlich zum BAFA-Zuschuss. Was günstiger ist, hängt von deinem Steuersatz und der Maßnahme ab.
Stand 2026-10. BAFA-BEG-EM-Sätze web-verifiziert und vom Förder-Radar getrackt. Unverbindliche Information, keine Energie- oder Rechtsberatung.