Gasheizung gegen Wärmepumpe tauschen: bis zu 22.400 € Förderung
Klimageschwindigkeits-Bonus beim Gasheizung-Tausch
Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 % + Einkommensbonus bis 30 %, gedeckelt bei 70 % (80 % bei Einkommen ≤ 30.000 €) von max. 28.000 € Kosten. Was bleibt am Ende zu zahlen?
Warum sich der Tausch lohnt
Bonus ab 20 Jahren Anlagenalter
Unabhängig vom Gaspreis
Wärmeplanung kommt
Rechtlicher Rahmen: Seit Sommer 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) technologieoffen — mehr dazu im GModG-Ratgeber. Fördersätze: Stand aus zentraler Datenbasis (Förder-Radar).
Häufige Fragen — Gasheizung tauschen
Bekomme ich den Klimabonus beim Gasheizungs-Tausch?
Nur, wenn die bestehende Gasheizung funktioniert und mindestens 20 Jahre alt ist. Dann gibt es die 16 % obendrauf. Ist sie jünger, bleibt es bei Grundförderung (30 %) plus Einkommensbonus — insgesamt bis 70 %.
Wie viel Förderung ist beim Tausch drin?
Über die KfW 458 bis zu 70 % (80 % bei Einkommen ≤ 30.000 €) von maximal 28.000 € Kosten — also bis zu 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Darf ich meine Gasheizung noch reparieren?
Ja. Unter dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, seit Sommer 2026) darfst du eine funktionierende Gasheizung weiter betreiben und reparieren. Verpflichtend wird der Umstieg erst mit der kommunalen Wärmeplanung — der geförderte Tausch lohnt aber meist schon vorher.
Was bekommst du für deinen Tausch?
3 Fragen, 30 Sekunden, keine E-Mail nötig.
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