Heizungstausch · Gasheizung

Gasheizung gegen Wärmepumpe tauschen: bis zu 22.400 € Förderung

Beim Tausch einer Gasheizung gegen eine Wärmepumpe gibt es über die KfW 458 mindestens 30 % Grundförderung, bis zu 70–80 % mit Boni. Den 16-%-Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es, wenn die alte Gasheizung mindestens 20 Jahre läuft.

Klimageschwindigkeits-Bonus beim Gasheizung-Tausch

Der Klimageschwindigkeits-Bonus (+16 %) greift beim Tausch einer funktionierenden Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Jüngere Gasheizungen sind nicht bonusberechtigt — die Grundförderung (30 %) und der Einkommensbonus gelten aber trotzdem.

Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 % + Einkommensbonus bis 30 %, gedeckelt bei 70 % (80 % bei Einkommen ≤ 30.000 €) von max. 28.000 € Kosten. Was bleibt am Ende zu zahlen?

Warum sich der Tausch lohnt

Bonus ab 20 Jahren Anlagenalter

Ist die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt, sichert der Tausch den 16-%-Klimabonus obendrauf. Jüngere Anlagen bekommen Grund- und Einkommensbonus, aber nicht den Geschwindigkeitsbonus.

Unabhängig vom Gaspreis

Gas bleibt über den CO₂-Preis und Netzentgelte langfristig teuer. Eine Wärmepumpe macht dich unabhängiger von einem einzelnen Brennstoffmarkt.

Wärmeplanung kommt

In Großstädten greifen die Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung nach dem 30.06.2026, in kleineren Gemeinden nach dem 30.06.2028. Wer früh umsteigt, fördert noch zu den heutigen, höheren Sätzen.

Rechtlicher Rahmen: Seit Sommer 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) technologieoffen — mehr dazu im GModG-Ratgeber. Fördersätze: Stand aus zentraler Datenbasis (Förder-Radar).

Häufige Fragen — Gasheizung tauschen

Bekomme ich den Klimabonus beim Gasheizungs-Tausch?

Nur, wenn die bestehende Gasheizung funktioniert und mindestens 20 Jahre alt ist. Dann gibt es die 16 % obendrauf. Ist sie jünger, bleibt es bei Grundförderung (30 %) plus Einkommensbonus — insgesamt bis 70 %.

Wie viel Förderung ist beim Tausch drin?

Über die KfW 458 bis zu 70 % (80 % bei Einkommen ≤ 30.000 €) von maximal 28.000 € Kosten — also bis zu 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.

Darf ich meine Gasheizung noch reparieren?

Ja. Unter dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, seit Sommer 2026) darfst du eine funktionierende Gasheizung weiter betreiben und reparieren. Verpflichtend wird der Umstieg erst mit der kommunalen Wärmeplanung — der geförderte Tausch lohnt aber meist schon vorher.

Was bekommst du für deinen Tausch?

3 Fragen, 30 Sekunden, keine E-Mail nötig.

Jetzt Förderung berechnen

Kostenloses Angebot anfragen

Unverbindlich · ein passender Fachbetrieb meldet sich bei dir.

Kostenlos & unverbindlich