Ratgeber · Stand: Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Dämmung fördern 2026: BAFA-Zuschuss für Dach, Fassade und Fenster

Das Wichtigste zuerst

Für Dämmung, Fenster und Lüftung gibt es über die BAFA-Einzelmaßnahmen 15 % Zuschuss — mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 % und doppelter Kostengrenze. Was gefördert wird, wie viel und worauf du beim Antrag achten musst.

Eine gute Dämmung ist oft der wirtschaftlichste Sanierungsschritt überhaupt: weniger Heizkosten, mehr Wohnkomfort, höherer Hauswert — und im Sommer bleibt es länger kühl. Der Staat bezuschusst Dämmung, neue Fenster und ähnliche Maßnahmen über die BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Diese laufen getrennt vom Heizungstausch: Die Heizung selbst wird über die KfW 458 gefördert, die Gebäudehülle über das BAFA.

Was wird gefördert?

  • Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Bodenplatte und oberster Geschossdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. außenliegende Verschattung)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, neue Heizkörper)

Wie viel Zuschuss gibt es?

Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten — maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Macht also bis zu 4.500 € Zuschuss pro Jahr ohne weitere Voraussetzungen.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Obergrenze auf 60.000 €, und auf den Kostenanteil über 30.000 € gibt es +5 % — also 20 %. Wichtig: Seit dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus nur noch auf den Anteil oberhalb von 30.000 €, nicht mehr auf die gesamte Summe.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, deine Fassadendämmung kostet 45.000 € und du hast einen iSFP: Für die ersten 30.000 € gibt es 15 % (= 4.500 €), für die restlichen 15.000 € gibt es 20 % (= 3.000 €) — zusammen 7.500 € Zuschuss.

Ohne iSFP wären nur 30.000 € förderfähig, macht 4.500 €. Bei großen Maßnahmen zahlt sich der Sanierungsfahrplan also doppelt aus — bei kleinen unter 30.000 € bleibt es bei 15 %.

Worauf du beim Antrag achten musst

  • Antrag immer VOR der Beauftragung — gestellt wird er online über das BAFA-Portal mein.bafa.de. Wer erst beauftragt, verliert den Anspruch.
  • Ein Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden sein: Er erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt, dass die geforderten Dämmwerte (U-Werte) eingehalten werden.
  • Nur wenn die Bauteile die technischen Mindestanforderungen erreichen, fließt der Zuschuss — die Werte hält der Fachbetrieb ein, der Berater prüft sie.

Einzelne Maßnahme oder gleich komplett sanieren?

Für einzelne Schritte ist die BAFA-Einzelförderung der richtige Weg. Wer das ganze Haus auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt, fährt oft besser mit dem KfW-Kredit 261 — zinsgünstig und mit Tilgungszuschuss. Welcher Weg und welche Reihenfolge für dein Haus am meisten bringt, klärt am besten ein Sanierungsfahrplan.

Was für dein Vorhaben an Förderung drin ist, zeigt dir unser Förder-Rechner in 30 Sekunden — oder du lässt dir direkt ein kostenloses Angebot vom passenden Fachbetrieb machen.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für Dämmung?+

15 % der förderfähigen Kosten über die BAFA-Einzelmaßnahmen, maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bis zu 4.500 € Zuschuss). Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 €, und auf den Kostenanteil über 30.000 € gibt es 20 %.

Was wird bei den BAFA-Einzelmaßnahmen gefördert?+

Dämmung von Dach, Fassade, Keller und Geschossdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung.

Brauche ich einen Energieberater für die Dämmförderung?+

Ja. Für die BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden — er erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt die Einhaltung der Mindestanforderungen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?+

Ja, immer vorher über mein.bafa.de. Wer erst fest beauftragt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch.

Wie viel Förderung steht dir zu?

3 Fragen, 30 Sekunden, keine E-Mail nötig.

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Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Fördersätze werden wöchentlich automatisch mit KfW und BAFA abgeglichen (Förder-Radar) — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der Fördergeber.