Der 30-%-Einkommens-Bonus: Wer ihn bekommt und wie du ihn nachweist
Der Einkommens-Bonus ist der am meisten unterschätzte Baustein der KfW-Heizungsförderung: satte 30 Prozentpunkte extra. Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus landest du beim Maximum von 70 %. Trotzdem lassen ihn viele liegen — weil sie ihr Einkommen falsch einschätzen.
„Zu versteuerndes Einkommen" ist nicht dein Bruttogehalt
Die 40.000-€-Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen — die Zahl, die ganz unten in deinem Einkommensteuerbescheid steht, nach allen Abzügen: Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge.
Ein Beispiel zur Einordnung: Ein Ehepaar mit 55.000 € Bruttoeinkommen kann nach Abzügen durchaus unter 40.000 € zu versteuerndem Einkommen liegen. Wer nur aufs Brutto schaut, verschenkt womöglich Tausende Euro.
Welche Jahre zählen?
Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Steuerbescheide von 2023 und 2024. Das hilft, wenn dein Einkommen zuletzt gestiegen ist — und kann sich lohnen, wenn du den Antragszeitpunkt geschickt wählst.
Wer gehört zum „Haushalt"?
Gezählt wird das Einkommen des Eigentümers plus des Ehe- oder Lebenspartners und weiterer im Haushalt lebender Eigentümer. Die Bescheide aller relevanten Personen musst du im KfW-Portal hochladen.
Der Rechenweg in Kurzform
Steuerbescheide der maßgeblichen zwei Jahre heraussuchen (zweites und drittes Jahr vor Antrag).
Zu versteuerndes Einkommen beider Jahre addieren, durch zwei teilen.
Liegt der Schnitt bei maximal 40.000 €? Dann +30 Prozentpunkte auf deinen Fördersatz.
Kein Bescheid vorhanden (z. B. Rentner ohne Abgabepflicht)? Dann hilft eine Bescheinigung des Finanzamts.
Lohnt sich das Warten aufs richtige Jahr?
Manchmal ja: Wenn 2024 ein Ausreißerjahr mit hohem Einkommen war, 2025 aber niedrig ausfällt, kann ein Antrag ab 2027 den Bonus retten. Aber Vorsicht — Förderbedingungen können sich ändern, und die alte Heizung fragt nicht nach deinem Steuerbescheid. Das ist eine Abwägung, keine Garantie.
Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Fördersätze werden wöchentlich automatisch mit KfW und BAFA abgeglichen (Förder-Radar) — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der Fördergeber.