KfW 458 einfach erklärt: So funktioniert die Heizungsförderung
KfW 458 heißt offiziell „Bundesförderung für effiziente Gebäude — Heizungsförderung für Privatpersonen". Dahinter steckt die großzügigste Heizungsförderung, die es in Deutschland je gab: bis zu 70 % Zuschuss für den Tausch deiner alten Heizung gegen eine Wärmepumpe (oder eine andere klimafreundliche Heizung).
Das Problem: Die Regeln verstecken sich in Merkblättern und FAQ-Listen. Hier ist die Kurzfassung, die du wirklich brauchst.
Die drei Bausteine der Förderung
Grundförderung 30 % — bekommt jeder Eigentümer, der die Wohnung selbst bewohnt und eine förderfähige Heizung einbaut. Ohne weitere Bedingungen.
Klimageschwindigkeits-Bonus +20 % — für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung. Die Botschaft dahinter: Der Staat belohnt, wer nicht wartet, bis die alte Heizung stirbt.
Einkommens-Bonus +30 % — wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 40.000 € pro Jahr beträgt. Nachweis über die Einkommensteuerbescheide.
Effizienz-Bonus +5 % — für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) oder mit Erd-/Wasser-/Abwasserquelle.
Der Deckel: 70 % von 30.000 €
Die Boni lassen sich stapeln, aber bei 70 % ist Schluss. Und gefördert werden höchstens 30.000 € Kosten für die erste Wohneinheit — macht maximal 21.000 € Zuschuss. Kostet deine Wärmepumpe 35.000 €, rechnet die KfW trotzdem nur mit 30.000 €.
Für Mehrfamilienhäuser steigt der Kostendeckel: +15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, +8.000 € ab der siebten.
Die wichtigste Regel: Antrag VOR Vorhabensbeginn
Die KfW fördert nur, was noch nicht beauftragt ist. Konkret läuft es so: Du holst dir ein Angebot vom Fachbetrieb und unterschreibst einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung — er gilt erst, wenn die Förderzusage da ist. Mit der „Bestätigung zum Antrag" (BzA) deines Fachbetriebs oder Energieberaters stellst du den Antrag im KfW-Portal „Meine KfW". Erst nach der Zusage wird gebaut.
Wer zuerst fest beauftragt und dann beantragt, bekommt nichts — das ist der teuerste Fehler im ganzen Prozess.
Was noch dazukommt
Für den Eigenanteil gibt es den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359): bis 120.000 € je Wohneinheit, zinsverbilligt bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €. Und Umfeldmaßnahmen — Dämmung, neue Heizkörper, hydraulischer Abgleich — laufen über die BAFA-Einzelmaßnahmen, oft kombinierbar.
Wie viel für dein Haus drin ist, rechnet dir unser Förder-Rechner in 30 Sekunden aus — ohne E-Mail, mit den aktuellen Sätzen aus unserem Förder-Radar.
Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Fördersätze werden wöchentlich automatisch mit KfW und BAFA abgeglichen (Förder-Radar) — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der Fördergeber.