Ratgeber · Stand: September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Heizungsförderung 2027: Was sich ändert — und warum sich der Antrag noch jetzt lohnt

Das Wichtigste zuerst

Ab 2027 wird die KfW-Heizungsförderung schrittweise gekürzt: Klimageschwindigkeits-Bonus, Kostendeckel und Bedingungen ändern sich. Wer bis 31. Januar 2027 beantragt, sichert sich die aktuellen Sätze. Der Zeitplan und was jetzt zu tun ist.

Die gute Nachricht zuerst: Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) läuft weiter — nach aktueller Planung bis 2030. Die weniger gute: Ab 2027 wird sie Stück für Stück abgeschmolzen. Der Bund muss im Haushalt sparen, deshalb wird die Förderung sozial gezielter und die Höchstsätze sinken.

Für dich heißt das konkret: So hoch wie jetzt wird der Zuschuss voraussichtlich nie wieder. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem Antrag noch zu den aktuellen Konditionen am besten.

Die Frist, die zählt: 31. Januar 2027

Nach aktueller Ankündigung sichert sich die aktuellen Fördersätze, wer seinen Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellt. Ab dem 1. Februar 2027 beginnt die erste Kürzungsstufe. Verbindlich sind allein die Fristen und Merkblätter der KfW — unser Förder-Radar beobachtet die offiziellen Seiten und meldet Änderungen sofort.

Wichtig bleibt die eiserne Grundregel: Der Antrag muss VOR der festen Beauftragung stehen. Also erst Angebot und Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag über die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) deines Fachbetriebs — und erst nach der Zusage wird gebaut.

Was ab 2027 schrittweise sinkt

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte (von aktuell 16 %) und entfällt zum 1. August 2028 ganz. Genau dieser Bonus macht bei einem funktionierenden alten Öl- oder Gaskessel den größten Unterschied.
  • Kostendeckel: Die maximal förderfähigen Kosten (aktuell 28.000 € für die erste Wohneinheit) werden ab 2027 schrittweise weiter abgesenkt — je niedriger der Deckel, desto kleiner der Maximalzuschuss.
  • Neu ab dem 1. Quartal 2027: ein EU-Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus europäischer Produktion. Ob deine Wunsch-Wärmepumpe qualifiziert, klärt der Fachbetrieb — die genauen Kriterien legt die KfW fest.

Was bleibt

Kein Grund zur Panik: Die Grundstruktur — Grundförderung, stapelbare Boni, Kostendeckel, Einkommens-Bonus — bleibt erhalten, und Eigentümer mit niedrigem Einkommen bleiben besonders geschützt. Die Förderung verschwindet nicht, sie wird nur langsam kleiner und zielgenauer.

Trotzdem gilt: Jedes halbe Jahr ab 2027 kostet Fördersumme. Wer die alte Heizung sowieso tauschen muss, verschenkt mit dem Warten bares Geld.

Was du jetzt tun solltest

Rechne zuerst mit unserem Förder-Rechner aus, wie viel Zuschuss für dein Haus aktuell drin ist — in 30 Sekunden, ohne E-Mail, mit den aktuellen Sätzen aus dem Förder-Radar. Dann zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben einholen, die die förderfähigen Kosten sauber ausweisen. Und den Antrag rechtzeitig — vor der Beauftragung und möglichst vor dem 1. Februar 2027 — über die BzA stellen.

Häufige Fragen

Bis wann gelten die aktuellen Fördersätze?+

Nach aktueller Ankündigung sichert sich die heutigen Konditionen, wer den Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellt. Ab dem 1. Februar 2027 beginnt die erste Kürzungsstufe. Verbindlich sind die Fristen der KfW.

Wird die Heizungsförderung 2027 abgeschafft?+

Nein. Sie läuft nach aktueller Planung bis 2030 weiter, wird ab 2027 aber schrittweise reduziert und sozial gezielter ausgerichtet. Die Grundförderung und die Boni bleiben erhalten.

Was ändert sich beim Klimageschwindigkeits-Bonus?+

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte (von aktuell 16 %) und entfällt zum 1. August 2028 vollständig. Er belohnt den frühen Austausch einer funktionierenden alten fossilen Heizung.

Was ist der neue EU-Wertschöpfungsbonus?+

Ein angekündigter Bonus von 15 % für Wärmepumpen aus europäischer Produktion, der ab dem 1. Quartal 2027 greifen soll. Welche Geräte qualifizieren, legt die KfW fest — frag im Zweifel deinen Fachbetrieb.

Wie viel Förderung steht dir zu?

3 Fragen, 30 Sekunden, keine E-Mail nötig.

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Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Fördersätze werden wöchentlich automatisch mit KfW und BAFA abgeglichen (Förder-Radar) — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der Fördergeber.