Ratgeber · Stand: September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Einspeisevergütung 2026: Was du für deinen Solarstrom bekommst
Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die du nicht selbst verbrauchst und ins Netz einspeist, zahlt dir der Netzbetreiber die gesetzliche Einspeisevergütung (EEG) — und zwar 20 Jahre lang festgeschrieben ab Inbetriebnahme. Wie hoch sie ist, hängt von der Anlagengröße und der Betriebsart ab.
Die aktuellen Sätze (Stand August 2026)
Anlagen bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung
Die Sätze gelten für Neuanlagen ab dem 1. August 2026 und sinken halbjährlich leicht (Degression) — den tagesaktuellen Wert trackt unser Förder-Radar bei der Bundesnetzagentur.
Teil- oder Volleinspeisung — was ist besser?
Bei Teileinspeisung verbrauchst du einen Teil des Stroms selbst und speist nur den Überschuss ein — für die meisten Eigenheime die wirtschaftlichste Variante. Volleinspeisung (du speist alles ein) bringt zwar den höheren ct-Satz, lohnt sich aber nur, wenn du selbst kaum Strom verbrauchst. Die Betriebsart legst du vor Inbetriebnahme fest.
Der eigentliche Hebel: Eigenverbrauch
Ehrlich gerechnet: Von der Einspeisevergütung allein wird niemand reich — 7 bis 8 Cent sind deutlich weniger, als eine Kilowattstunde aus dem Netz kostet. Der wirtschaftliche Gewinn kommt vom Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart dir teuren Netzstrom (oft 30+ Cent). Ein Speicher und eine Wärmepumpe, die tagsüber mit Solarstrom läuft, heben diesen Eigenverbrauch deutlich.
Was noch dazukommt
Neben der Vergütung gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz (0 % MwSt.) und die Steuerfreiheit der Erträge. Zusammen machen diese Bausteine die Anlage attraktiv — mehr dazu im Ratgeber „Photovoltaik 2026: Welche Förderung es wirklich noch gibt". Wie schnell sich deine Anlage rechnet, hängt vor allem vom Eigenverbrauch ab, nicht von der Einspeisung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?+
Für Neuanlagen ab dem 1. August 2026 gilt bei Anlagen bis 10 kWp 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung); bei 10 bis 40 kWp 6,66 bzw. 10,25 ct/kWh. Die Sätze sinken halbjährlich leicht.
Wie lange ist die Vergütung garantiert?+
20 Jahre ab Inbetriebnahme, zum bei Inbetriebnahme geltenden Satz. Spätere Absenkungen betreffen nur neue Anlagen, nicht deine bereits laufende.
Teil- oder Volleinspeisung — was lohnt sich?+
Für die meisten Eigenheime die Teileinspeisung: Du verbrauchst Strom selbst und speist nur den Überschuss ein. Volleinspeisung bringt den höheren ct-Satz, lohnt sich aber nur, wenn du kaum eigenen Strom verbrauchst.
Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Fördersätze werden wöchentlich automatisch mit KfW und BAFA abgeglichen (Förder-Radar) — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der Fördergeber.