Ratgeber · Stand: September 2026 · 4 Min. Lesezeit
KfW-Ergänzungskredit 358/359: Zinsgünstig den Eigenanteil finanzieren
Der Zuschuss über die KfW 458 deckt bis zu 70 bzw. 80 % der Kosten — aber den Rest musst du erst einmal vorstrecken und zahlen. Genau dafür gibt es den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359): einen Kredit speziell für den Eigenanteil beim Heizungstausch und der Sanierung.
Was der Kredit abdeckt
Finanziert wird der nicht durch den Zuschuss gedeckte Teil der förderfähigen Kosten — bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Er lässt sich mit dem Zuschuss kombinieren: Du bekommst den Zuschuss und finanzierst den Eigenanteil zusätzlich zinsverbilligt.
Die Zinsverbilligung
Der Clou: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € pro Jahr gibt es eine staatliche Zinsvergünstigung — der Kredit wird dadurch spürbar günstiger als ein normaler Ratenkredit. Liegt das Einkommen darüber, gilt der reguläre KfW-Zins. Den tagesaktuellen Satz trackt unser Förder-Radar.
So beantragst du ihn
Der Ergänzungskredit wird — anders als der Zuschuss — über deine Hausbank oder einen Finanzierungspartner beantragt, nicht direkt bei der KfW. Wichtig: erst die Förderzusage für den Zuschuss, dann den Kredit; auch hier gilt die Regel, nicht vor der Zusage fest zu beauftragen.
Lohnt sich das?
Für alle, die den Eigenanteil nicht komplett aus Erspartem zahlen wollen, ist der zinsverbilligte Kredit meist günstiger als ein normaler Ratenkredit — besonders bei Einkommen bis 90.000 €. Vergleiche trotzdem: Je nach Bonität und Laufzeit kann ein Bankkredit im Einzelfall mithalten. Was an Zuschuss überhaupt drin ist, zeigt dir zuerst unser Förder-Rechner.
Häufige Fragen
Wofür ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359?+
Für den Eigenanteil beim Heizungstausch und der energetischen Sanierung — also den Teil der Kosten, den der KfW-Zuschuss (458) nicht abdeckt. Finanziert werden bis zu 120.000 € je Wohneinheit.
Wer bekommt die Zinsvergünstigung?+
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 € bekommen einen vergünstigten Zins. Darüber gilt der reguläre KfW-Zinssatz.
Wo beantrage ich den Ergänzungskredit?+
Über deine Hausbank oder einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Erst die Zuschusszusage abwarten, dann finanzieren — und nicht vor der Zusage fest beauftragen.
Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Fördersätze werden wöchentlich automatisch mit KfW und BAFA abgeglichen (Förder-Radar) — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der Fördergeber.