Dein Gebäude, deine Regeln
Im Mehrfamilienhaus gelten dieselben Fördersätze wie im Einfamilienhaus, aber die förderfähigen Höchstkosten sind pro Wohneinheit gestaffelt — für die erste Wohneinheit am höchsten, für jede weitere geringer. Das erhöht die mögliche Gesamtförderung deutlich.
In der Eigentümergemeinschaft (WEG) wird die zentrale Heizung als Gemeinschaftseigentum behandelt: Die WEG beschließt die Maßnahme und beantragt die Förderung gemeinsam. Einzelne Eigentümer können Maßnahmen am Sondereigentum separat fördern lassen.
Eine Wärmepumpe lohnt sich auch im Altbau — entscheidend sind Vorlauftemperatur und Dämmzustand, nicht das Baujahr. Oft reichen größere Heizkörper und ein hydraulischer Abgleich; eine Dämmung vorab senkt die nötige Heizleistung und damit die Kosten. Alles ist förderfähig.
Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Sonderregeln: Die Anforderungen des Gebäudeenergierechts sind abgeschwächt, und die BAFA fördert auch Lösungen, die der Denkmalschutz zulässt — etwa Innendämmung oder Spezialfenster mit abweichenden U-Werten.