Förderung nach Gebäudetyp · Mehrfamilienhaus

Förderung im Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus gelten dieselben Fördersätze wie im Einfamilienhaus, aber die förderfähigen Höchstkosten sind pro Wohneinheit gestaffelt — für die erste Wohneinheit am höchsten, für jede weitere geringer. Das erhöht die mögliche Gesamtförderung deutlich.

Förderfähige Kosten pro Wohneinheit

Die KfW 458 rechnet die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit gestaffelt: für die erste Wohneinheit am höchsten, für die folgenden Einheiten jeweils weniger. In Summe ergibt sich dadurch im Mehrfamilienhaus eine deutlich höhere mögliche Gesamtförderung als im Einfamilienhaus. Die genauen Stufen stehen bei der KfW.

Boni gelten pro Objekt

Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus gelten für die Maßnahme am Gebäude. Der Einkommens-Bonus hängt dagegen am Haushalt des antragstellenden Eigentümers und ist bei vermieteten Einheiten in der Regel nicht ansetzbar.

Zentral oder dezentral

Bei einer zentralen Heizungsanlage beantragt der Eigentümer für das ganze Gebäude. Bei Eigentumswohnungen mit gemeinschaftlicher Heizung läuft es über die WEG — siehe Eigentumswohnung / WEG.

Fördersätze bundeseinheitlich (KfW 458 / BAFA), Stand aus zentraler Datenbasis (Förder-Radar); gestaffelte Pro-WE-Höchstkosten siehe KfW. Programme im Vergleich.

Häufige Fragen — Mehrfamilienhaus

Wie hoch ist die Förderung im Mehrfamilienhaus?

Der Fördersatz ist identisch (30 % Grundförderung, bis 70–80 % mit Boni), aber die förderfähigen Höchstkosten werden pro Wohneinheit gestaffelt angesetzt. Dadurch ist die mögliche Gesamtförderung je nach Anzahl der Einheiten ein Vielfaches des Einfamilienhaus-Betrags. Die aktuellen Pro-WE-Stufen stehen bei der KfW.

Bekommt ein Vermieter den Einkommens-Bonus?

In der Regel nein — der Einkommens-Bonus ist für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Haushaltseinkommen gedacht. Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus gelten aber auch für vermietete Gebäude.

Wer stellt den Antrag?

Bei zentraler Heizung der Eigentümer des Gebäudes. Gehört das Haus mehreren Eigentümern (WEG), beschließt und beantragt die Gemeinschaft die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum.

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