Abgeschwächte energetische Pflichten
Angepasste U-Wert-Anforderungen
Abstimmung mit der Denkmalbehörde
Fördersätze bundeseinheitlich (KfW 458 / BAFA), Stand aus zentraler Datenbasis (Förder-Radar); gestaffelte Pro-WE-Höchstkosten siehe KfW. Programme im Vergleich.
Häufige Fragen — Denkmal
Bekomme ich für ein Denkmal überhaupt Förderung?
Ja. Die bundesweiten Programme (KfW 458 für die Heizung, BAFA für die Hülle) gelten auch für Denkmäler — mit angepassten technischen Anforderungen, wo der Denkmalschutz Standardlösungen verbietet.
Muss ich mein Denkmal energetisch sanieren?
Die energetischen Pflichten sind für Baudenkmäler abgeschwächt, wenn Maßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild unverhältnismäßig beeinträchtigen. Geförderte Verbesserungen im Rahmen des Möglichen lohnen sich aber meist trotzdem.
Werden Spezialfenster im Denkmal gefördert?
Ja, wenn der Denkmalschutz Standardfenster ausschließt, fördert die BAFA denkmalgerechte Lösungen (z. B. ertüchtigte Kastenfenster oder Innendämmung) auch mit abweichenden U-Werten. Vorher mit der Denkmalbehörde abstimmen.
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